
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens haben alle Kommunen in Niedersachsen die Pflicht ihr kommunales Anlagevermögen wie Liegenschaften, Gebäude, Infrastrukturvermögen und Grünflächen bis zum 01.01.2012 zu erfassen und zu bewerten.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung dieser großen Aufgabe durch Projektbetreuung, Konzeptionierung, Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens, sowie bei der Implementierung der Daten in Ihr Finanzsystem. Nutzen Sie die Chance zur Verknüpfung der technischen und kaufmännischen Führung im "Konzern" Kommune!