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Infoblatt Dichtheitsprüfung §61a |
| vom 08.03.2011 |
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Undichte Anschlusskanäle schaden der Umwelt und verursachen höhere Betriebskosten. Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert: Laut § 61a LWG / § 60 WHG ist jederprivate Grundstückseigentümer verpflichtet eine Dichtheitsprüfung seiner bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen.
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Dichtheitsprüfung – Warum?
Undichte Anschlusskanäle schaden der Umwelt und verursachen höhere Betriebskosten. Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert: Laut § 61a LWG / § 60 WHG ist jederprivate Grundstückseigentümer verpflichtet eine Dichtheitsprüfung seiner bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 vorzunehmen.
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Fristensetzung
Die Kommunen können durch Satzungsänderung diese Frist bis zum Jahr 2023 verlängern oder müssen diese Frist in Wasserschutzgebieten sogar verkürzen.
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Das können wir für Sie tun!
Wir entwickeln ein Handlungskonzept maßgeschneidert für Ihre Kommune. Wir unterstützen Sie von der Anpassung der Entwässerungssatzung über das Einteilen der Quartiere bis zur Auswertung der Daten. Wir erstellen mögliche Varianten zur Durchführung der Dichtheitsprüfung mit oder ohne kommunale Beteilung.
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Bürgerinformation
Eine maßgebliche Verpflichtung für Sie als Kommune ist die Beratung der Bürger. Auch hier können wir Sie unterstützen: In einem Internetauftritt im Corporate Design Ihrer Kommune können die Bürger sich über das Thema informieren, die Fristen für ihr Grundstück ermitteln und die notwendigen Formulare herunterladen. Hier kann die Kommune Referenzlisten hinterlegen sowie auf Fragen der Bürger eingehen.
Es besteht die Möglichkeit Film- und Bildmaterial einzubinden. Viele Fragen der Bürger können so problemlos geklärt werden. Dies bedeutet für Sie als Kommune eine enorme Zeitersparnis.
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Wohin mit den ganzen Daten?
Bei der Dichtheitsprüfung werden Informationen über die Art, Lage und Zustand der Leitungen, Fotos, Dokumente, Zertifikate erfasst.
Alle erhobenen Daten können in einer Einzelplatzlösung oder auch als vollständige Web-Lösung erfasst und gepflegt werden.
So ist z.B. auch möglich, dass autorisierte Sachkundige auf diese Datenbank zugreifen können, um den Dichtheitsnachweis, Lagepläne, Dokumente etc. zu dem Eigentümer abzulegen.
Die Kommune kann sogar grafisch nachvollziehen, wie der Bearbeitungsstand ist und Statistiken, Berichte oder Protokolle erstellen.
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Mobile Datenerfassung – MovE -
Im Rahmen der Beratung vor Ort können mit Hilfe unserer mobilen Lösung papierlos sämtliche Daten und Informationen erfasst und verwaltet werden. Alle hierfür relevanten Daten stehen hierbei mobil zur Verfügung.
Entwässerungspunkte wie Revisionsschächte, Fallrohre etc. können grafisch erfasst, per GPS vermessen und auch fotografisch dokumentiert werden.
Weitere Informationen zur mobilen Lösung finden Sie hier.
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